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Führerschein

Fahrerlaubnisklassen

  Fahrerlaubnisklasse B Anforderungen
   

 

PKW und leichte LKW:

  • Kraftwagen bis 3500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und max. 9 Plätzen (einschließlich Fahrer)
     

Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger bis 750 kg zG
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3500 kg.
Mindestalter: 18 Jahre,
bei Begleitentem Fahren 17 Jahre

Eingeschlossene Klassen: AM, L











 
  B197 - Schalter und Automatik
ohne Automatikeintrag!
Anforderungen

 

Praktische Ausbildung und Prüfung

Grundausbildung
Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.

Besondere Ausbildungsfahrten
Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.

Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung
Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife indet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Festellung der Prüfungsreife / Testfahrt
Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein.
Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden. In dieser Testfahrt wird durch den Fahrlerer festgestellt, dass der Farschüler das Schaltfahrzeug sicher verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.

Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Farschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt.

Praktische Prüfung
Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Besonderheiten B197:
- gilt auch im Ausland
- Wenn später weitere Fahrerlaubnisklassen erworben werden, kann es zu Nachteilen kommen.
 

Mindestalter: 18 Jahre,
bei Begleitentem Fahren 17 Jahre

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Testfahrt auf Schaltwagen vor Praktischer Prüfungsfahrt

Prüfungsfahrt mit Automatikfahrzeug, ohne Eintrag Automatik 


  B96
Fahrerlaubnisklasse B mit Schlüsselzahl 96
Anforderungen
   
  PKW mit Anhänger:

diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3500 kg, aber nicht größer als 4250 kg.
 

 

Mindestalter: 18 Jahre,
bei Begleitentem Fahren 17 Jahre

Besitz der Klasse B




Nachweis einer zusätzlichen
Fahrerschulung zur Klasse B
  Fahrerlaubnisklasse BE Anforderungen
   
  PKW mit Anhänger:

  • Kombination aus PKW oder leichtem LKW mit größeren Anhängern
  • Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen übersteigen.
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers von 3500 kg darf nicht überschritten werden.

Mindestalter: 18 Jahre,
bei Begleitentem Fahren 17 Jahre
 


Besitz der Klasse B


 
  Fahrerlaubnisklasse AM Anforderungen
   
  Kleinkrafträder/Krafträder mit Hilfsmotor:

Krafträder / Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH
 

  • Elektromotor max. 4 kW Nennleistung
  • Verbrennungsmotor max. 50 ccm.

Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h

  • Fremdzündungsmotor ( z. B. Benziner ), Hubraum max. 50 ccm
  • Andere Verbrennungsmotoren ( z. B. Diesel ) max. 4 kW Nutzleistung
  • Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung
  • bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg ( bei Elektromotor ohne Batterie ).
Mindesalter: 15 Jahre


 
  Fahrerlaubnisklasse A1 Anforderungen
   
  Leichtkrafträder/Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW ( 15 PS ). Das Verhältnis von Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge schneller als 45 km/h bbH, max. 15 KW Motorleistung
Mindesalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klasse:
AM
 
  B196 - B mit Schlüsselzahl 196 Anforderungen

Motorradfahren mit dem Autoführerschein

berechtigt zum Führen von leichten Motorrädern der Kl.  A1

Leichtkrafräder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Gefahren werden dürfen:

  • Leichte Krafträder bis 125 ccm Hubraum
  • max. 11 kW Motorleistung
  • max. 0,1kW/kg
  • 15 PS
Gut zu wissen:
  • B196 ist nur in Deutschland gültig – nicht im Ausland
  • B196 berechtigt nicht zum Aufstieg auf höhere Motorradklassen nach 2 Jahren
Mindesalter: 25 Jahre
Vorbesitz: 5 Jahre Klasse B
Sehtest: nicht erforderlich
1. Hilfekurs: nicht erforderlich
Theorieprüfung: nicht erforderlich
Praxisprüfung: nicht erforderlich

B196-Kurs beinhaltet 
  • 4 x 90 Min. Theorieunterricht
  • 5 x 90 Min. Fahrunterricht
  • inkl. 1 Überlandfahrt
  • inkl. 1 Autobahnfahrt
     
Sollten die im B196-Kurs enthaltenen Fahrstunden nicht zum sicheren Umgang mit dem Kraffahrzeug ausreichen, fallen zusätzliche Fahrstunden der Klasse A1 an.

  Fahrerlaubnisklasse A2 Anforderungen
   
  Mittelschwere Krafträder:

Alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen), mit einer max. Motorleistung bis 35 kW ( 48 PS ).

Das Verhältnis von Leistung zum Gewicht darf
0,2 kW/gk nicht übersteigen.

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung ( das gilt auch für Führerscheininhaber mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4 ).
Mindesalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen:
AM, A1
 
  Fahrerlaubnisklasse A Anforderungen
   
  Schwere Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge:

Alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum, Höchstgeschwindigkeit über 45km/h.

Keine Leistungs- und Geschwindigkeitsbegrenzung.

Bei Vorbesitz Kl. A2 von mindestens 2 Jahren kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erworben werden. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahzeuge der Klasse A gefahren werden.
Mindesalter: 24 Jahre (direkt)

20 Jahre bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren

21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW


Eingeschlossene Klassen:
AM, A1, A2
 
  Mofa-Prüfbescheinigung Anforderungen
   
  Mofa:
  • max. 25 km/h ( bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit )
  • Elektromotor oder Verbrennungsmotor bis max. 50 ccm Hubraum
  • einsitzig
Mindesalter: 15 Jahre


 

 

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