Führerschein
Fahrerlaubnisklassen
Gültig seit dem 19. Januar 2013.
Fahrerlaubnisklasse B | ![]() |
Anforderungen |
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PKW und leichte LKW:
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Mindestalter: 18 Jahre, bei Begleitentem Fahren 17 Jahre Eingeschlossene Klassen: AM, L |
Fahrerlaubnisklasse B mit Schlüsselzahl 96 / B96 |
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Anforderungen |
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PKW mit Anhänger:
diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3500 kg, aber nicht größer als 4250 kg.
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Mindestalter: 18 Jahre, bei Begleitentem Fahren 17 Jahre Besitz der Klasse B Nachweis einer zusätzlichen Fahrerschulung zur Klasse B |
Fahrerlaubnisklasse BE | ![]() |
Anforderungen |
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PKW mit Anhänger:
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Mindestalter: 18 Jahre, Besitz der Klasse B |
Fahrerlaubnisklasse AM | ![]() |
Anforderungen |
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Kleinkrafträder/Krafträder mit Hilfsmotor: Krafträder / Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH
Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h
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Mindesalter: 16 Jahre |
Fahrerlaubnisklasse A1 | ![]() |
Anforderungen |
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Leichtkrafträder/Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
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Mindesalter: 16 Jahre Eingeschlossene Klasse: AM |
Fahrerlaubnisklasse A2 | ![]() |
Anforderungen |
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Mittelschwere Krafträder: Alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen), mit einer max. Motorleistung bis 35 kW ( 48 PS ). Das Verhältnis von Leistung zum Gewicht darf 0,2 kW/gk nicht übersteigen. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung ( das gilt auch für Führerscheininhaber mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4 ). |
Mindesalter: 18 Jahre Eingeschlossene Klassen: AM, A1 |
Fahrerlaubnisklasse A | ![]() |
Anforderungen |
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Schwere Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge: Alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum, Höchstgeschwindigkeit über 45km/h. Keine Leistungs- und Geschwindigkeitsbegrenzung. Bei Vorbesitz Kl. A2 von mindestens 2 Jahren kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erworben werden. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahzeuge der Klasse A gefahren werden. |
Mindesalter: 24 Jahre (direkt) 20 Jahre bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2 |
Mofa-Prüfbescheinigung | ![]() |
Anforderungen |
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Mofa:
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Mindesalter: 15 Jahre |