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Der Führerschein

Fahranfänger

Ein Fahranfänger sollte einige Besonderheiten beim Führen eines Kraftfahrzeuges beachten.

Ihr Führerschein wird zunächst für eine Probezeit ausgestellt. Sie beträgt in der Regel 2 Jahre und beginnt an dem Tag, an dem Sie den Führerschein erhalten haben. Ab diesem Zeitpunkt beginnt für Sie eine Bewährungszeit

Bei Verstößen kann sich Ihre Probezeit auch verlängern.

In Abhängigkeit der schwere der Vergehen, ist eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre durchaus möglich. Dazu gehört z.B. Alkohol am Steuer.

Für Fahranfänger und Jugendliche unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze.

Hier können Sie den aktuellen Bußgeldkatalog einsehen!
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