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Unsere Fahrschule

Führerschein mit 17 - Begleitetes Fahren (BF 17)


Ja, Sie dürfen schon einen Führerschein mit 17 Jahren machen.

Das erklärte Ziel dabei ist, jungen Fahranfängern die Möglichkeit zu geben unter Aufsicht einer
Begleitperson Fahrpraxis zu erlangen und damit das Unfallrisiko für junge Fahrzeugführer zu senken.

Möchten Sie diese Möglichkeiten nutzen, dann ist einiges zu beachten!

Beachte:
Bei jeder Fahrt vor der Volljährigkeit muss eine erfahrene Begleitperson mitfahren.
Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigen kann der Führerscheinantrag bereits mit 16 1/2 Jahren gestellt und mit der Ausbildung begonnen werden.

Eine genannte Begleitperson muss die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
  • Die eingetragene Begleitperson ist min. 30 Jahre alt und min. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (früher Klasse 3).
  • Die Begleitperson darf höchstens 1 Punkt in Flensburg (KBA) haben.
  • Für den Fahrer gilt die 0,0-Promille-Grenze - für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Grenze.
  • Es sind keine berauschenden Mittel (Drogen, usw.) für Fahrer und Begleitperson erlaubt.
  • Die Begleitperson darf nicht in die Bedienung des Fahrzeuges hilfreich eingreifen.
Nach bestandener Theorie-Prüfung dürfen Sie bereits 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung ablegen.

Mit dem Erhalt der befristeten Prüfbescheinigung kann in Begleitung der eingetragenen Personen innerhalb Deutschlands gefahren werden. Gleichzeitig beginnt die Laufzeit für die vorgeschriebene Probezeit ( 2 Jahre ).
 
Bitte beachten Sie:
Der Fahranfänger ist der verantwortliche Fahrzeugführer - mit allen Konzequenzen.

Wer beim Fahren ohne eingetragene Begleitperson erwischt wird, zahlt 150,- € Bußgeld und kassiert selbst 1 Punkt in Flensburg. Zudem wird die Fahrerlaubnis wieder entzogen und Sie müssen an einem kostspieligen Aufbauseminar teilnehmen.

Wer jedoch nur die Prüfbescheinigung vergessen hat, muss mit 10,- € Verwarnungsgeld rechnen.

Interessant ist auch, dass Sie automatisch die Führerscheinklassen AM ( Roller bis 50 ccm³ / 45/kmH/bbH) , S ( Quad, Miniauto ) und L ( kleiner Traktor bis 25 kmH ) eingetragen bekommen.
Diese Fahrzeuge dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden.

Ihr EU-Kartenführerschein wird Ihnen an Ihrem 18. Geburtstag automatisch von der Führerscheinstelle zugesandt bzw. sollte innerhalb von 3 Monaten persönlich abgeholt werden.

Die Prüfbescheinigung BF17 wird auch in Österreich anerkannt!

Wissenswertes rund um BF17:

Für die Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 müssen Jugendliche und Begleitpersonen eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen beachten:

  • Fahrschulausbildung und -prüfungen beim BF17 sind dieselben wie beim Fahrerlaubniserwerb ab 18 18 Jahren. Nach der Fahrprüfung erhalten 17-Jährige noch keinen (Karten-)Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung, auf der die Begleitpersonen vermerkt sind.
  • Zusammen mit einem Ausweisdokument gilt die Bescheinigung als Fahrerlaubnis im BF17. Die Prüfungsbescheinigung muss zusammen mit dem Personalausweis oder dem Reisepass beim Fahren immer dabei sei.
  • Jugendliche dürfen im BF17 nur in Begleitung ihrer eingetragenen Begleitpersonen Auto fahren.
  • Als Begleitperson kann sich eintragen lassen, wer über 30 Jahre alt ist, mindestens 5 Jahre ununterbrochen die Pkw-Fahrerlaubnis besitzt und höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
  • Während der Fahrt dürfen Begleitpersonen nicht unter Drogeneinfluss stehen und maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.
  • Die Probezeit beginnt beim BF17 mit der Übergabe der Prüfungsbescheinigung nach der praktischen Prüfung. Die Probezeit dauert wie bei über18-Jährigen zwei Jahre und beinhaltet die gleichen Regelungen.
  • Das absolute Alkoholverbot beim Fahren gilt bis zum 21. Geburtstag und gilt für alle Fahranfänger (auch über 21 Jahre) in der gesamten Probezeit.
  • Mit der Prüfungsbescheinigung können Fahrzeuge der Klassen AM und L auch ohne Begleitung gefahren werden.
  • Mit der deutschen BF17-Fahrerlaubnis darf man auch in Österreich in Begleitung Auto fahren. Derzeit kann man darüber hinaus in keinem anderen Land mit der BF17-Prüfungsbescheinigung fahren.
  • Viele Kfz-Versicherungen müssen informiert werden, wenn ein Auto für das BF17 genutzt wird. Sollte z.B. ein Mindestalter für die Fahrzeugnutzung im Vertrag festgelegt sein, kann es sonst zu erheblichen Problemen kommen.
  • Wer das Fahrzeug steuert, ist auch im Schadensfall verantwortlich, unabhängig vom Alter. Die Begleitpersonen werden bei Unfällen i.d.R. nicht verantwortlich gemacht
  • Das Fahren ohne eingetragene Begleitperson stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar und führt zum Widerruf der Fahrerlaubnis für die Klasse B, zu einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg. Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die erfolgreiche Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar (Nachschulung) nach § 2a Abs. 2 StVG. Das Fahren ohne Begleitperson führt zudem zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
  • Auch wenn die Fahrerlaubnis zum Führen der Klasse B (Pkw) widerrufen wurde, bleiben die eingeschlossenen Klassen AM und L erhalten. Ebenso bleibt eine bereits vor der Klasse B erworbene Fahrerlaubnis der Klasse A1 für Kleinkrafträder erhalten.
  • Mit dem 18. Geburtstag kann sofort auch ohne Begleitung mit der Prüfungsbescheinigung gefahren werden. Die Bescheinigung muss aber innerhalb von drei Monaten gegen den regulären Kartenführerschein eingetauscht werden, sonst verliert sie ihre Gültigkeit als Nachweis der Fahrberechtigung. Wer so fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wichtig ist: Um im Ausland ab 18 Autofahren zu können, benötigt man in jedem Fall den Kartenführerschein. Das gilt auch für Österreich.
  • Der Kartenführerschein wird zum 18. Geburtstag automatisch von der Führerscheinstelle ausgestellt und wird von der Führerscheinstelle des Landratsamt Ortenaukreis zugeschickt.
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